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Informationen zu den Anwalt-Gebühren

Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz ab. In besonders komp­lexen An­gelegen­heiten bietet die Ver­ein­barung einer Gebühren­vereinbarung einen guten Weg, die kompe­tente Bearbeitung zu ermög­lichen. Selbst­verständ­lich rechnen wir auch mit Ihrer Rechts­schutz­versicherung direkt ab, wenn diese den Deckungs­schutz erteilt hat. Liegt Ihnen eine Zusage Ihrer Rechts­schutz­versicherung noch nicht vor, beantragen wir gerne den Deckungsschutz für Ihr recht­liches Anliegen.

Für Bezieher geringer Ein­kommen oder Hilfe­bedürf­tige nach dem SGB II oder XII besteht die Mög­lichkeit, einen Beratungs­hilfeschein beim zuständigen Amts­gericht zu erhalten. Bitte haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass Sie den Beratungs­hilfeschein bereits bei dem ersten Beratungs­termin vor­legen müssen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch unter der Telefonnummer05371 / 942 86-10 oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per Kontaktformular. Bei der zweiten Variante werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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